Wir sind für Sie da!
Ein Anruf oder eine E-Mail genügen und wir melden uns so bald wie möglich bei Ihnen.
Sie können uns telefonisch unter folgender Nummer erreichen:
So gelingt ein stressfreier Start in Ihre Reha: Hier finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Klinikaufenthalt – vom Reha-Antrag über die Kostenübernahme bis zum Kofferpacken.
Eine Reha solle dazu beitragen, die Genesung zu fördern und gesund zu bleiben. Sie haben ein Recht darauf, eine Reha in Anspruch zu nehmen und den Wunsch zu äußern, sie in einer Klinik Ihrer Wahl ambulant oder stationär durchzuführen. Die MEDICLIN Klinik am Rennsteig ist Vertragsklinik der Deutschen Rentenversicherung. Sie hat einen Versorgungsvertrag nach § 111 SGB V mit allen gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) und ist beihilfefähig. Auch Privatpatienten nehmen wir gerne auf.
Die zuständigen Kostenträger sind in den meisten Fällen die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) oder die gesetzliche Rentenversicherung (GRV). Aber auch die private Krankenversicherung (PKV) kann je nach vertraglich vereinbartem Leistungsumfang die Kosten übernehmen. Die Zuständigkeit hängt von den Zielen der Rehabilitation und den versicherungsrechtlichen Voraussetzungen ab.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben eine Zuzahlung von 10 Euro pro stationärem Behandlungstag. Diese wird für höchstens 28 Tage innerhalb eines Kalenderjahres fällig.
Diese Patienten sind von der Zuzahlung befreit:
Noch während Ihres Krankenhausaufenthalts veranlassen Klinikarzt oder Sozialarbeiter eine Anschlussheilbehandlung (AHB). Der Sozialdienst des Akutkrankenhauses beantragt die Reha direkt beim jeweiligen Sozialversicherungsträger.
Eine Medizinische Rehabilitation oder auch Medizinisches Heilverfahren beantragen Sie bei einem zuständigen Kostenträger wie der Kranken- oder Rentenversicherung, der Privatkrankenkasse oder der Beihilfestelle:
Die Anschlussgesundheitsmaßnahme (AGM) bietet nur die gesetzliche Rentenversicherung an. Patienten, die über die Krankenkasse oder aus medizinischer Sicht keinen Anspruch auf die AHB haben, können über die Rentenversicherung einen Antrag auf Reha stellen. Eine direkte Aufnahme ist wie beim Heilverfahren meistens nicht möglich. Nachdem Ihr Antrag bearbeitet wurde, erhalten Sie Vorschläge für eine geeignete Klinik.
Sie fordern unsere Programme für Selbstzahler an und buchen selbst. Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch ohne Kostenübernahmeerklärung durch eine Krankenkasse oder einen Rentenversicherer in Anspruch nehmen. In diesem Fall verrechnen wir die Kosten direkt mit Ihnen. Fragen Sie uns nach unseren Angeboten für Selbstzahler.
Persönliche Unterlagen:
Bekleidung:
Schuhe:
Sonstiges:
Hilfsmittel (falls notwendig):